Möbelbeschläge, Spannverschlüsse, Scharniere, Möbelgriffe und mehr bei Beschlagtechnik.de 
Home
 | 
Language
 | 
Spalek-Gruppe
 | 
Kontakt
 | 
Sitemap
 | 
Impressum
Produktgruppen Produktliste A-Z
Hilfe
Gastzugang
Login
Passwort
Passwort vergessen?
Registrierung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Sie gelten auch dann, wenn die andere Vertragspartei sie nicht kennt; auf Anforderung werden wir sie unverzüglich zur Kenntnis geben.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung insgesamt oder zu einzelnen Klauseln ausdrücklich schriftlich zu. Stehen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden mit unseren in Widerspruch, so gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig.

3. Unternehmer/Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

1. Unsere Offerten sind freibleibend. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Dies gilt namentlich auch für Aufträge und Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern im Außendienst. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

2. Änderungen der vertraglichen Vereinbarung (z.B. technische Änderungen, Liefermenge, Lieferzeit) sind für uns erst nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend.

3. Der Kunde prüft den Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und hat eventuelle Unstimmigkeiten unverzüglich zu beanstanden.

4. Von uns für die Herstellung angefertigte Werkzeuge, Einrichtungen, Kokillen, Modelle u.s.w. bleiben stets unser Eigentum und ohne Anspruch auf Herausgabe, auch wenn von dem Kunden für die Teile ein Kostenanteil bezahlt wurde. Zur Annahme von Anschlussaufträgen sind wir nicht verpflichtet.

§ 3 Rahmenvertrag

Wird die zu liefernde Stückzahl auf Abruf in einem zeitlichen Rahmen vereinbart, ist der Kunde auf unserer Aufforderung hin verpflichtet, alle 2 Monate eine bezogen auf die Restlaufzeit des Rahmenvertrages gleiche Teilmenge abzunehmen, sofern nicht eine andere Art der Lieferung vereinbart ist.

§ 4 Preise

1. Sämtliche Preise sind EURO gerechnet. Sie verstehen sich ab unserem Lager rein netto ohne Mehrwertsteuer und Skonto. Die Mehrwertsteuer wird in jeder Rechnung gesondert aufgeführt. Verpackungsmaterial, Kosten einer etwaigen Transportversicherung u.ä. werden berechnet und sind mit der Warenrechnung zu bezahlen.

2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen (z.B. Tarifabschlüsse, Materialpreissteigerungen, für Fremdarbeiten, für Fremdteile) eintreten.

3. Bei Bestellung einzelner Beschläge (z.B. solcher mit Sondermaßen und in besonderen Ausführungen) behalten wir uns vor, Mindermengenzuschläge zu berechnen.

4. Soweit wir auf Notierungen unserer Kataloge Rabatte einräumen, besteht auf deren Gewährung und Höhe kein Rechtsanspruch. Dies gilt auch für einmal gewährte Sonder- oder Mengenrabatte oder Sonderpreise. Wir behalten uns jederzeit die Änderung unserer Preise und Rabatte entsprechend der Kostenlage vor. Auf Bestellungen unter 150,00 € netto erfolgt ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 30,00 € netto; auf Mindermengenbestellungen wird kein Rabatt gewährt.

5. Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen berechnen wir die am Tag der Auslieferung/Bereitstellung geltenden Preise. Bei Aufträgen, die nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss ausgeführt werden sollen, sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Rechnung zu stellen. Bei einem Rahmenvertrag gilt der vereinbarte Preis für die Abnahme innerhalb der Rahmenfrist.

6. Die vereinbarten Preise sind für den vereinbarten Abnahmezeitraum verbindlich. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, die Preise für die nicht vorproduzierte Ware angemessen zu erhöhen, wenn bei uns Kostenerhöhungen über 10 % durch unvorhersehbare Materialpreissteigerungen und Wechselkursschwankungen eintreten.
Erfolgt eine Abnahme nicht innerhalb des Abnahmezeitraums, können wir die Preise für nicht vorproduzierte Ware im Umfange uns entstehender Mehrkosten bei Produktion, Materialpreis und Wechselkursschwankungen erhöhen.

7. Bei Auftragsänderungen anfallende Mehrkosten trägt der Kunde.

§ 5 Lieferumfang

1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2. Ist die Bestellung artikelbezogen, so bleibt der Vertragsschluss im Übrigen unbeeinflusst von der Nichtverfügbarkeit einzelner Artikel. Gleiches gilt für den Fall der nicht vollzähligen Lieferung eines bestimmten Artikels, sofern die Lieferung der Mindermenge für den Kunden nicht unzumutbar ist.

3. Teillieferungen sind zulässig.

§ 6 Lieferung

1. Wir sind bemüht, angegebene Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Zeitangaben gelten jedoch stets nur annähernd.

2. Wenn Lieferfristen als Zeitraum angegeben sind, beginnen sie mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der Freigabe der Ausfallmuster durch den Kunden. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht einzuhalten ist. Bei Selbstabholung beziehen sich die Lieferfristen und Termine auf den Zeitpunkt, für den wir die Ware versandbereit gemeldet haben. Die vereinbarten Lieferfristen und Termine verlängern sich - unbeschadet unserer Rechte aus dem Verzug des Kunden - um den Zeitraum, um den der Kunde aus diesem oder einem anderen Geschäft in Verzug ist.

3. Geraten wir in Verzug, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 90 Tagen zu setzen. Nach Ablauf der Frist kann er vom Vertrag zurücktreten. Ist der Vertrag teilweise erfüllt, beschränkt sich der Rücktritt auf den nicht erfüllten Teil, es sei denn, das Festhalten an dem erfüllten Teil ist für den Kunden unzumutbar.

4. Wir geraten nicht in Lieferverzug bei höherer Gewalt und unvorhergesehenen Ereignissen, die es uns unmöglich machen, den Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen. Hierzu zählen auch Umstände, auf die wir keinen bestimmenden Einfluss ausüben können, wie z.B. solche, die bei unseren Vorlieferanten oder Transporteuren vorliegen. Bei solchen Umständen sind wir befugt, folgenlos ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; ein teilweiser Rücktritt scheidet aus, wenn es für den Kunden unzumutbar ist, im Übrigen an dem Vertrag festzuhalten.

5. Falls der Versand oder die Bestellung auf Wunsch des Kunden verzögert wird, so kann beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat berechnet werden, begrenzt auf höchstens 5 %, es sei denn, nachweislich sind höhere Kosten entstanden.

§ 7 Versand und Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Die Versandart wird nach unserer Wahl vorgenommen.

2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Zum vereinbarten Termin versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden. Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen.

3. Gelieferte Ware wird nicht zurückgenommen. Die Annahme zurückgesandter Ware beinhaltet kein Einverständnis mit der Rücksendung. Die Lagerung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

4. Gitterboxen werden von allen Spediteuren im Tauscherfahren leihweise zur Verfügung gestellt. Transportverpackung kann an uns nur dann der Wiederverwertung zugeführt werden, wenn die Rücksendung an uns frei Haus erfolgt.

§ 8 Zahlung

1. Unsere Forderungen sind sofort fällig. Für Warenlieferungen gewähren wir bei Zahlungseingang bei uns innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn alle zur Nettozahlung fälligen Rechnungen bezahlt sind. Rechnungen über Montagen und Lohnarbeiten plus Werkzeuge sind ohne Abzug zahlbar. Uns steht das Recht der Bestimmung zu, wie Zahlungen anzurechnen sind. Wir sind berechtigt, uneingeschränkt mit Gegenforderungen aufzurechnen.

2. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Wir sind berechtigt, den Verzugseintritt durch ein frühes Mahnschreiben herbeizuführen. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3. Werden vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden uns Umstände bekannt, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt (z.B. Bonitätsherabstufung durch Euler Hermes), sind wir berechtigt, Lieferungen aus bereits bestätigten Bestellungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Machen wir von diesen Rechten keinen Gebrauch, beinhaltet dies keinen Verzicht auf eine spätere Geltendmachung. Machen wir von unseren Rechten Gebrauch, so hat dies keinen Einfluss auf die vom Kunden übernommenen Verpflichtungen.

4. Wir haben Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheit für unsere Forderungen, auch soweit sie bedingt, befristet oder noch nicht fällig sind.

5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

6. Wünscht der Kunde eine Verschiebung der Lieferung und haben wir für den Artikel bereits Beschaffungskosten aufgewandt bzw. können wir die Beschaffung nicht selbst zeitlich verschieben, so ist der Kunde nach unserer Wahl verpflichtet, entweder eine Vorauszahlung in Höhe von 80 % des jeweiligen Lieferwertes zu leisten oder aber auf den jeweiligen Lieferwert Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, berechnet ab Fälligkeit der Rechnung bei ursprünglicher Lieferung nach Plan.

§ 9 Gewährleistung

1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist uns die mangelhafte Sache zurückzugewähren

2. Bei Artikeln, die als Endprodukt oder am Endprodukt mit geringem technischem Aufwand ausgetauscht werden können, gilt eine Ausschussquote von 5 % je Lieferung nicht als Mangel.

3. Je Mangelanzeige stehen uns 2 Nacherfüllungsversuche zu. Für die Nacherfüllung ist uns eine angemessene Frist einzuräumen, die es uns auch ermöglicht, unseren Lieferanten mit in die Mangelbehebung einzubeziehen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Von einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wurde, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

4. Untersuchungs- und Rügepflicht:
a) Für kaufmännische Unternehmer gilt § 377 HGB.
b) Sonstige Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

6. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

7. Die Gewährleistungsfrist für neue Ware beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware; für gebrauchte Ware wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

8. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktionsbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

9. Als Beschaffenheit der Ware gilt das Ausfallmuster uneingeschränkt als vereinbart, wenn es von dem Kunden freigegeben ist.

10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

11. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

12. Im Rahmen der Gewährleistung ist der Kunde verpflichtet, uns die bemängelte Ware zu übersenden, sofern wir dies verlangen. Wir bestimmen die Art der Übersendung und tragen die Kosten. Stellt sich heraus, dass es sich nicht um einen Mangel handelt, der unter die Gewährleistung fällt, sind die Transportkosten von dem Kunden zu erstatten.

§ 10 Rückgriff des Kunden

Unsere Inanspruchsnahme gemäß §§ 478, 479 BGB scheidet aus, soweit der Unternehmer gegen die Untersuchungs- und Rügepflicht verstoßen hat. Sie scheidet weiter aus, soweit ein Mangel tatsächlich nicht vorliegt, insbesondere wenn der Unternehmer mit dem Verbraucher eine Kulanzabwicklung vornimmt. Sie scheidet ferner aus, wenn der Unternehmer sich nicht auf die mögliche Einrede der Verjährung berufen hat.

§ 11 Gewährleistungsansprüche gegenüber Lieferanten

Soweit wir im Rahmen des Rückgriffs gemäß §§ 478, 479 BGB in Anspruch genommen werden, gelten unabdingbar die vorgenannten Rückgriffsvorschriften zu unseren Gunsten auch gegenüber unseren Lieferanten.

§ 12 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht den Anspruch aus Produkthaftung. Sie gilt ferner nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert unserer Forderungen um mehr als 15 %, so werden wir übersteigende Sicherheiten nach freiem Ermessen freigeben.

2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.

3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche.

4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerungen gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

5. Der Kunde informiert uns unverzüglich über Beschädigungen der unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und benennt uns die ersatzpflichtige Person und/oder die für die Schadenregulierung zustehende Versicherung.

6. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübertragung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden nicht gestattet. Bei Zahlungseinstellung ist die Ware ohne besondere Aufforderung auszusondern und zu unserer Verfügung zu halten.

7. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen bearbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 14 Patente

Bei Anfertigung nach Angaben, Muster, Zeichnungen oder Entwürfen des Kunden ist dieser für die Ordnungsmäßigkeit in Bezug auf das Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht selbst verantwortlich. Für alle in diesem Zusammenhang stehenden Folgen haften wir nicht. Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 15 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.


Datenschutz

Spalek
Beschlagtechnik GmbH + Co. KG
D-42579 Heiligenhaus
Dieselstrasse 44
Tel.+49 (0)2056 - 58 61 70
info@beschlagtechnik.eu
http://www.beschlagtechnik.eu